• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Mittags- und Ferienbetreuung

Grundschule Haldenwang
Räume Mittags- und Ferienbetreuung
Speisesaal

Die Gemeinde Haldenwang (Trägerin) bietet für die Grundschülerinnen und Grundschüler aus der Gemeinde Haldenwang eine Mittagsbetreuung, sowie eine Ferienbetreuung in den Räumen der Grundschule Haldenwang an.

 

Leitung und Ansprechpartnerin: Julia Friedrich (staatl. gepr. Erzieherin)
Tel.: 08374/2415200 (nachmittags)

 


 

Liebe Familien,

wenn Sie Ihr Kind für die Mittagsbetreuung anmelden möchten, laden Sie sich bitte folgende Unterlagen herunter:


Anmeldung Mittagsbetreuung 2026

 

Anmeldung Ferienbetreuung 2026/2027
 

 

Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027

 

Ab dem 1. September 2026 gelten neue Regelungen für die Schulkindbetreuung und die Ferienbetreuung an der Grundschule Haldenwang. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

 

Die reguläre Schulkindbetreuung

Die Betreuung findet an allen Schultagen statt. Sie beginnt jeweils um 11:00 Uhr. Sie können zwischen drei Betreuungszeiten wählen:

  • bis 14:00 Uhr (3 Stunden täglich)

  • bis 15:00 Uhr (4 Stunden täglich)

  • bis 16:00 Uhr (5 Stunden täglich)

Vor Beginn des Schuljahres legen Sie fest, an welchen Wochentagen und bis zu welcher Uhrzeit Ihr Kind betreut wird. Diese Buchung gilt dann für das ganze Schuljahr und kann während des Schuljahres in der Regel nicht mehr geändert werden. Mindestens 2 Betreuungstage pro Woche sind erforderlich.

Sie können die Zeiten innerhalb einer Woche auch kombinieren: Zum Beispiel kann Ihr Kind an manchen Tagen bis 14:00 Uhr und an anderen Tagen bis 16:00 Uhr betreut werden.

Bitte beachten Sie: Die gebuchte Betreuungszeit wird auch dann berechnet, wenn Ihr Kind einmal nicht kommt, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub. Eine frühere Abholung als vereinbart ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei Krankheit oder einem dringenden Notfall.

 

Kosten der regulären Betreuung (monatlich)

Stunden/Tag2 Tage/Woche3 Tage/Woche4 Tage/Woche5 Tage/Woche
3 Std. (bis 14:00 Uhr)39,00 €59,00 €78,00 €97,00 €
4 Std. (bis 15:00 Uhr)52,00 €78,00 €104,00 €130,00 €
5 Std. (bis 16:00 Uhr)65,00 €97,00 €130,00 €162,00 €

Zusätzlich zu diesen Beiträgen wird das Mittagessen separat abgerechnet – zu den jeweils gültigen Preisen unseres Cateringunternehmens, ohne Aufschlag.

Der Beitrag wird für 11 Monate im Jahr erhoben. Im August fällt kein Beitrag an. Die monatlichen Beiträge sind jeweils bis zum 15. des Monats im Voraus fällig und werden per SEPA-Lastschrift eingezogen.

 

Die Ferienbetreuung

In den bayerischen Schulferien bieten wir eine Ferienbetreuung an, die Sie tageweise buchen können. Sie findet von 7:30 bis 15:30 Uhr statt. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 6 Stunden; eine Abholung ist frühestens ab 13:30 Uhr möglich.

Pro Schuljahr gibt es 20 Schließtage in der Ferienbetreuung. Diese werden rechtzeitig für das kommende Schuljahr bekanntgegeben.

Kinder, die bereits die reguläre Schulkindbetreuung besuchen, können an ihren gebuchten Betreuungstagen kostenfrei an der Ferienbetreuung teilnehmen (außer im August). Wird darüber hinaus mehr Betreuung benötigt, kann diese gegen Gebühr hinzugebucht werden.

Kinder, die nicht in der regulären Betreuung angemeldet sind, können einzelne Ferientage kostenpflichtig buchen. Diese Buchung ist dann verbindlich.

 

Kosten der Ferienbetreuung (pro Tag)

AbholzeitStundenTagessatz
bis 13:30 Uhr6 Std.21,00 €
bis 14:30 Uhr7 Std.25,00 €
bis 15:30 Uhr8 Std.28,00 €

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein, zuzüglich der Kosten für das Mittagessen. Fällig ist jeweils der 15. des Folgemonats.

 

Ermäßigungen

Geschwisterermäßigung: Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die reguläre Schulkindbetreuung, gilt folgende Staffelung (das jüngste Kind zahlt den vollen Beitrag):

  1. Kind (jüngstes Kind): 100 %

  2. Kind: 75 %

  3. Kind: 50 %

     ab dem 4. Kind: beitragsfrei

Diese Ermäßigung gilt nur für die reguläre Schulkindbetreuung, nicht für die Ferienbetreuung.

Härtefallregelung: Stellt die Zahlung des Beitrags für Ihre Familie eine besondere Härte dar, können Sie schriftlich einen Antrag auf Ermäßigung oder Erlass stellen – möglichst vor Beginn des Schuljahres.

 

Anmeldung und Kündigung

  • Die Anmeldung zur regulären Schulkindbetreuung erfolgt schriftlich vor Beginn des Schuljahres auf dem dafür vorgesehenen Formular. Dabei legen Sie die Wochentage und die tägliche Betreuungsdauer verbindlich fest.

  • Eine Anmeldung ist auch unterjährig zum Beginn des Folgemonats möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind. Die Buchung gilt dann für den Rest des Schuljahres.

  • Eine Kündigung ist nur zum Ende des Schuljahres möglich und muss schriftlich erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wegzug, ärztlich bestätigte Langzeiterkrankung) ist auch eine außerordentliche Kündigung zum Ende eines Monats möglich.

  • Für die Ferienbetreuung gilt: Ihren grundsätzlichen Bedarf melden Sie verbindlich bis zum 30. April des vorangegangenen Schuljahres an. Die genauen Ferienzeiten teilen Sie dann bis zum 31. Oktober des neuen Schuljahres endgültig mit. Verbindlich gebuchte Ferientage können danach nicht mehr storniert werden – außer bei einer ärztlich bestätigten Erkrankung Ihres Kindes.

 

Ab wann gilt das?

Diese neuen Regelungen gelten ab dem 1. September 2026. Sie ersetzen alle bisherigen Regelungen zur Schulkindbetreuung.

 

 

Allgäu

Fairtrade-Gemeinde