Breitbandausbau
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Netzausbau
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen.
In allen Teilen Bayerns, in jeder Gemeinde und vor allem auch im ländlichen Raum sollen Hochgeschwindigkeitsversorgungen entstehen, die auch die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Wirtschaftsunternehmen, Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden sichern. Die Gemeinde Haldenwang beteiligt sich an diesem Förderprogramm.
- 2. Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09.07.2014
Verfahrensschritte
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1. Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09.07.2014
Verfahrensschritte
Masterplan
Die Bundesrepublick Deutschland fördert mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Bundesförderung zum Breitbandausbau) die Erstellung eines Masterplanes für den Breitbandausbau.
Für die Gemeinde Haldenwang wurde ein Grundkonzept als Masterplanung für einen gesamthaften FTTB- /FTTH-Ausbau erstellt. Dies geschah mit dem Hintergrund des stetig wachsenden Bandbreitenbedarfs für Endteilnehmer sowie der Erkenntnis, dass Telekommunikationsnetzbetreiber gerade in nicht so dicht besiedelten Gebieten nicht bereit sind, in einen zukunftsfähigen Breitbandausbau zu investieren.
Mit diesem Konzept besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, im Rahmen der Daseinsvorsorge bei laufend vorkommenden Tiefbauarbeiten im Gemeindegebiet und insbesondere bei Neuerschließungen von Wohn- oder Gewerbegebieten, die für einen FTTB-/FTTH-Ausbau erforderliche Leerrohrinfrastruktur in Form von Microductverbänden gezielt einzuplanen und kostengünstig mit zu verlegen.
Mit vorhandenem Gesamtkonzept kann eine lokale Feinplanung für eine Microduct-Mitverlegung mit anderen Baumaßnahmen erstellt werden. Informationen für notwendige Netzdimensionierungen sowie für die Ausrichtung der Hausanschlüsse liegen mit dem Gesamtkonzept vor. Fehlplanungen und zukünftige Mehraufwendungen durch erforderliche Umbauten können dadurch umgangen werden.
Die Planung wurde für das gesamte Gemeindegebiet durchgeführt. Es wurden darin alle in diesem Gebiet befindlichen Gebäude (Wohngebäude und Gewerbe) sowie alle als Baugrundstück ausgewiesenen und mitgeteilten Flächen berücksichtigt.