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Wahlen und Volksentscheide

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Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024

 

Die Wahlergebnisse der Gemeinde Haldenwang sowie des gesamten Landkreises Oberallgäu können Sie am Wahlabend des 09. Juni 2024 über den Internetauftritt des Landkreises Oberallgäu abrufen. Klicken Sie hierfür auf den nachfolgenden Link:

 

Wahlergebnisse der Europawahl 2024
 

 

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Voraussichtlich Anfang Mai werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt.

Wer bis Mitte/Ende Mai keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich unverzüglich bei der 

 

Gemeindeverwaltung Haldenwang,

Wahlamt, Römerstr. 3, 87490 Haldenwang,

Tel. 08374/9300-12, -13 oder-14 

 

melden.

 

Zur Wahl sind vom Wähler der Wahlbenachrichtigungsbrief sowie der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Jeder Wähler hat eine Stimme zu vergeben.

Weitere Einzelheiten zu der Wahl sind der amtlichen Wahlbekanntmachung, die an den gemeindlichen Anschlagtafeln in Haldenwang und Börwang veröffentlicht wird, zu entnehmen.

 

Wahllokale 

Die Gemeinde Haldenwang hat wieder zwei Wahllokale, eines ist für den Stimmbezirk Haldenwang und eines für den Stimmbezirk Börwang eingerichtet.

Das Wahllokal in Haldenwang befindet sich im Pfarrheim Haldenwang, Kirchweg 2 (gegenüber dem Rathaus). 

Das Wahllokal in Börwang befindet sich im Pfarrheim Börwang, Wagegger Str. 6. 

Beide Wahllokale sind barrierefrei zu erreichen.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Stimmberechtigte Personen haben die Möglichkeit der Briefwahl. Wir empfehlen allen Wählerinnen und Wählern, für die der Zugang zu den Wahllokalen zu beschwerlich ist, Briefwahl zu beantragen.

Die Briefwahlunterlagen können unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung abgeholt oder auch schriftlich beantragt werden. 

Die persönliche Beantragung im Rathaus ist bis Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr möglich.

 

Sollten Sie für weitere Familienangehörige die Briefwahlunterlagen abholen, ist dies mit einer Vollmacht

möglich. Zu diesem Zweck ist der Wahlbenachrichtigungsbrief zweimal zu unterzeichnen: 

Im oberen Abschnitt wird die Briefwahl beantragt, im zweiten Abschnitt ist die Bevollmächtigung zu unterschreiben. 

Briefwahlunterlagen ohne unterschriebene Vollmacht werden nicht ausgegeben.

 

Sie können auch über das Internet die Briefwahl beantragen. Auf www.haldenwang.de unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ --> „RathausServicePortal“ besteht die Möglichkeit, Briefwahl anzufordern. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen für die Europawahl aber nur bis Mittwoch, 05. Juni 2024, 16:00 Uhr beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden.

 

Noch ein Hinweis für EU-Bürger wegen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis

Mitte Februar sind den in der Gemeinde Haldenwang wohnhaften EU-Bürgern Schreiben mit Antragsformularen zugegangen, mit dem diese einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Haldenwang stellen können. 

Die Antragsfrist für die Rücksendung dieser Anträge ist der 19. Mai 2024.
 


 

Wahlhelfer/innen gesucht

Die Gemeinde Haldenwang benötigt für Wahlen und Volksentscheide Wahlhelfer/innen. Neben den Bediensteten der Gemeinde und den Gemeinderatsmitgliedern sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die an Wahlheferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen und Volksentscheiden helfen zu müssen.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bei der Gemeinde Haldenwang (Tel. 08374/9300-14 oder E-Mail an  ) melden.

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