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Bekanntgabe der Bodenrichtwerte für unbebautes baureifes Land und Bodenrichtwerte für Flächen der Landwirtschaft - Grünland - zum Stichtag 1. Januar 2024

Haldenwang, den 24. 07. 2024

Im Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem BauGB (i. V. m. Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246), hat der Gutachtachterausschuss für den Bereich des Landkreises Oberallgäu durchschnittliche Lagewerte für erschlossenes, unbebautes baureifes Land und für Flächen der Landwirtschaft - Grünland - (Bodenrichtwerte) zum Stichtag

1. Januar 2024 ermittelt.

Die Erläuterung zu den Bodenrichtwerten, die Bodenrichtwertlisten und die Bodenrichtwertkarten für die Gemeinde Haldenwang liegen im Rathaus Haldenwang, Römerstr. 3, 87490 Haldenwang, Bau- und Liegenschaftsamt (DG, Zimmer-Nr. 32) öffentlich aus und können während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Es besteht das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer 2.22 (ehem. Sparkassengebäude), Tel.Nr. 08321/612-471, 612-473 oder 612-489 zu erhalten.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können im Bodenrichtwertinformationssystem

„BORIS-Bayern“ unter www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgefragt werden.

Die Gebühren betragen für Einzelauskünfte 25,-- € und für Dauerauskünfte 180,-- €.

Die nächste Bodenrichtwertfestsetzung wird der Gutachterausschuss Oberallgäu zum Stichtag 1. Januar 2026 vornehmen.

 
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