Hochwasser in Bayern - Hilfen für Betroffene
Zur Unterstützung der durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Geschädigten, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für ganz Bayern eine Soforthilfeaktion eingeleitet.
Soforthilfen für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter:
Die Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, können bei den jeweilig zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten gestellt werden. Von dort erfolgt auch die Auszahlung der Soforthilfen.
Die Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Auszahlungsmodalitäten sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
Finanzhilfeaktion bei drohender Existenzgefährdung:
Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat finden Sie hier: www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfe/hochwasser_2024/
Hochwasserhilfen Landwirtschaft
Informationen erhalten Betroffene an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Unterstützung für betroffene Unternehmen – Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministerium
Mit dem Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums können betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern unterstützt werden
www.stmwi.bayern.de/foerderungen/hochwasser-soforthilfen/