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Baugebiet „Beim Mühlenbauer“ in Börwang: Wichtige Informationen für Bauherren und Grundstückseigentümer

Haldenwang, den 24. 07. 2024

Für den Baustellenverkehr gilt die Zu- und Abfahrtsregelung nach dem beigefügten Verkehrsplan. Der Hauptbaustellenverkehr erfolgt über die Bergstraße. Im Westen („Im Moos“) ist die Zufahrt über die Leonhardstraße (nördliche Verbindung) möglich. Im Osten („Beim Mühlenbauer“) können die Baugrundstücke über die Fleschützer Straße angefahren werden. Eine Zufahrt über die südliche Verbindung der Leonhardstraße sowie über den Fußweg im Baugebiet sind nicht zulässig. Wir bitten Sie um Beachtung!

Die Baugrundstücke sind bereits voll erschlossen. Unter anderem wurde ein Wasseranschluss auf den Grundstücken hergestellt. Die Wasserleitung ist an das gemeindliche Versorgungsnetz angeschlossen.

Vor Bezug von Bauwasser sind Entnahmearmaturen (Rückschlagventil, Absperrhahn) durch den Gemeindebauhof einzubauen. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig, mindestens 14 Tage zuvor, mit dem gemeindlichen Wasserwart, Herrn Beck unter Mobil-Nr. 0151/58247091 oder Tel.Nr. 08374/9056 in Verbindung. Die Armaturen sind nach Beendigung der Bautätigkeit an den Gemeindebauhof zurückzugeben.

Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Bauleitung und an die von Ihnen beauftragten Baufirmen weiter.

Als Grundstückseigentümer sind Sie gemäß § 10 Abs. 1 der Wasserabgabesatzung (WAS) für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage von Übergabestelle (Wasserschieber) ab, mit Ausnahme des Wasserzählers, verpflichtet. Die vollständige Wasserabgabesatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Haldenwang (www.haldenwang.de) unter Rubrik Rathaus & Bürgerservice / Satzungen & Verordnungen einsehen.

  

 

Bild zur Meldung: Baugebiet „Beim Mühlenbauer“ in Börwang: Wichtige Informationen für Bauherren und Grundstückseigentümer

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