Mitteilungspflicht der Gebührenschuldner für die Nachberechnung von Herstellungsbeiträgen zur Entwässerungs- bzw. Wasserversorgungsanlage
Für den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage sind einmalig Herstellungsbeiträge zu entrichten. Maßgebend für die Höhe der Beiträge ist die derzeit gültige Entwässerungs- bzw. Wasserabgabesatzung mit den zugehörigen Beitrags- und Gebührensatzungen. Die Berechnung der Herstellungsbeiträge erfolgt nach den Grundstücks- und Geschoßflächen.
Bei einem Grunderwerb und bei Geschoßflächenvergrößerungen werden die jeweiligen Herstellungsbeiträge nachberechnet. Deswegen ist ein Grunderwerb bzw. sind entsprechende bauliche Veränderungen (z.B. Ausbau des Dachgeschosses), auch wenn hierzu keine Baugenehmigung erforderlich ist, gemäß der gültigen Satzungen der Gemeinde Haldenwang mitzuteilen!
Nähere Auskünfte über die Beitragserhebung für öffentliche Einrichtungen können im Bauamt der Gemeinde Haldenwang (Ansprechpartner Herr Lederle, Tel. 08374/9300-28) eingeholt werden.